Der vom Volk angenommene indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative betraf insbesondere grössere börsenkotierte Gesellschaften. So mussten sie in diesem Jahr zum ersten Mal einen verpflichtenden Transparenzbericht über nichtfinanzielle Belange veröffentlichen, in dem sie Rechenschaft über Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption ablegten. Noch bevor die erste Berichtsperiode abgelaufen ist, hat der Bundesrat im Juni einen Vorentwurf für die Ausweitung und Verschärfung dieser Bestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage sei die Anpassung des schweizerischen Rechts an die Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie der EU (CSRD).
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